Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf enen Mietwagen, jedoch das Risiko einer Mitbeteilung durch zu viel oder zu wenig "gefahrene km", durch ein "zu hochwertiges Fahrzeug" oder einer Mitschuld bleibt. Vorsicht: Durch die Überlassung von "nicht ausgelasteten" Mietfahrzeugen der Werkstatt können die Gesamtkosten (längere Reparaturdauer ?) noch erhöht werden.
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