Startseite arrow Wir über uns arrow Satzung (Auszug)
Das Buch: "Unfall! Was nun?"
Wir über uns
Kfz-SV u. -Gutachten
Gebrauchtwagen
Begriffslexikon
Kontakt
 Wednesday, 08. September 2010
Satzung PDF Drucken E-Mail

Unsere Satzung (Auszug) eingetragen im VR - 2280 beim AG Bergisch Gladbach

§ 1. Name und Sitz
Der  Verein führt den Namen  "Sicherheit &
Vertrauen für Unfallgeschädigte", kurz: SVU e.V.
Der Sitz des Vereins ist Bergisch Gladbach.

§ 2. Zweck und Ziel
2.1. Zweck des Vereins ist die Information / Aufklärung der Bevölkerung über die  notwendigen und  angrenzenden sinnvollen  Tätigkeiten /  Handlungen zur Vermeidung von Unfällen und deren Folgen im Straßenverkehr.
2.2. Ziel ist die Wiederherstellung des Zustandes bei Unfallgeschädigten, wie dieser vor dem Unfallereignis war, sowohl in medizinischer, technischer und kaufmännischer Hinsicht unter Bewusstmachung der grundsätzlichen Rechte des Unfallgeschädigten.

§ 3. Aufgaben der Vereinigung
3.1. Die Hauptaufgabe der Vereinigung ist die Sicher-stellung / Informationshilfe zur  Erlangung  der  notwendigen  Leistungen  für  Unfallgeschädigte  gemäß  § 2, Abs. 2.2.
3.2. Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit zur Verkehrs- und Unfallfolgenaufklärung sowie der Leistungsdarstellung der Vereinsmitglieder in der Öffentlichkeit, wobei Namensnennungen nur mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Mitglieder erfolgen dürfen.
3.3. Der Vorstand erstellt einen Leistungskatalog.

§ 4. Mitglieder
4.1. Mitglieder sind freiberufliche Juristen, Ärzte, Kfz-Sachverständige und Unfallgeschädigte.
4.2. Die Vereinigung hat ordentliche und fördernde Mitglieder. Alle ordentlichen Mitglieder erhalten ein aktives Stimmrecht für die für den Verein erbrachten und schriftlich durch den Vorstand anerkannten Leistungen, die diese über den Mitgliedsbeitrag des Vereins hinaus geleistet haben.
4.3. Fördernde Mitglieder sind natürliche und juristische Personen, die überwiegend keine der unter  § 3.3 genannten Leistungen vom Verein in Anspruch nehmen. Sie haben in der Mitgliederversammlung kein aktives Wahlrecht in bezug auf Satzungsänderungen, Aufhebung von Vorstandsbeschlüssen und Vorstandswahlen.

§ 5. Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand,
frühere Mitgliedsrechte sind anzuerkennen.

§ 6. Pflichten der Mitgliedschaft
Die unter § 8, Abs. 8.2. genannten Mitgliedsbeiträge sind ohne Aufforderung zum Anfang des Geschäftsjahres fällig.

§ 7. Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch einen jederzeit möglichen Austritt. Der Austritt ist schriftlich anzuzeigen, ein Rückforderungsrecht für Beiträge oder anteiliges Vereinsvermögen besteht nicht.

§ 8. Mitgliedsbeiträge
8.1. Die Mitgliedschaft der Gründungsmitglieder und der Neuzugänge bis 4 Wochen nach der Gründung ist kostenfrei. Die Mitglieder haften nur für die Kosten die diese selbst veranlasst bzw. verursacht haben.
8.2. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt  30,00  €/Jahr und dient der Aufgabenerfüllung zu § 3, Abs. 3.2 und 3.3.

§ 9. Organe der Vereinigung
Die Organe sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Gebietsausschüsse.

§ 10. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist spätestens 3 Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres durch den Vorsitzenden des Vorstandes oder durch einen Beisitzer mit dreiwöchiger Frist schriftlich einzuladen.

§ 11. Vorstand und Geschäftsführung
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.




 
< zurück   weiter >
 
Go to top of page  Startseite | Praxisvereinigung Physiotherapie e.V. | Verband SVU e.V. | Unternehmensgruppe Spriewald | Das Mandarin(en)-Syndrom | Impressum | Sitemap |

© Verband SVU e.V. 2010, Webdesign und -entwicklung Brigitte Erdorf