§ 1. Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Sicherheit & Vertrauen für Unfallgeschädigte", kurz: SVU e.V. Der Sitz des Vereins ist Bergisch Gladbach.
§ 2. Zweck und Ziel 2.1. Zweck des Vereins ist die Information / Aufklärung der Bevölkerung über die notwendigen und angrenzenden sinnvollen Tätigkeiten / Handlungen zur Vermeidung von Unfällen und deren Folgen im Straßenverkehr. 2.2. Ziel ist die Wiederherstellung des Zustandes bei Unfallgeschädigten, wie dieser vor dem Unfallereignis war, sowohl in medizinischer, technischer und kaufmännischer Hinsicht unter Bewusstmachung der grundsätzlichen Rechte des Unfallgeschädigten.
§ 3. Aufgaben der Vereinigung 3.1. Die Hauptaufgabe der Vereinigung ist die Sicher-stellung / Informationshilfe zur Erlangung der notwendigen Leistungen für Unfallgeschädigte gemäß § 2, Abs. 2.2. 3.2. Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit zur Verkehrs- und Unfallfolgenaufklärung sowie der Leistungsdarstellung der Vereinsmitglieder in der Öffentlichkeit, wobei Namensnennungen nur mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Mitglieder erfolgen dürfen. 3.3. Der Vorstand erstellt einen Leistungskatalog.
§ 4. Mitglieder 4.1. Mitglieder sind freiberufliche Juristen, Ärzte, Kfz-Sachverständige und Unfallgeschädigte. 4.2. Die Vereinigung hat ordentliche und fördernde Mitglieder. Alle ordentlichen Mitglieder erhalten ein aktives Stimmrecht für die für den Verein erbrachten und schriftlich durch den Vorstand anerkannten Leistungen, die diese über den Mitgliedsbeitrag des Vereins hinaus geleistet haben.
| 4.3. Fördernde Mitglieder sind natürliche und juristische Personen, die überwiegend keine der unter § 3.3 genannten Leistungen vom Verein in Anspruch nehmen. Sie haben in der Mitgliederversammlung kein aktives Wahlrecht in bezug auf Satzungsänderungen, Aufhebung von Vorstandsbeschlüssen und Vorstandswahlen.
§ 5. Erwerb der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, frühere Mitgliedsrechte sind anzuerkennen.
§ 6. Pflichten der Mitgliedschaft Die unter § 8, Abs. 8.2. genannten Mitgliedsbeiträge sind ohne Aufforderung zum Anfang des Geschäftsjahres fällig.
§ 7. Ende der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet durch einen jederzeit möglichen Austritt. Der Austritt ist schriftlich anzuzeigen, ein Rückforderungsrecht für Beiträge oder anteiliges Vereinsvermögen besteht nicht.
§ 8. Mitgliedsbeiträge 8.1. Die Mitgliedschaft der Gründungsmitglieder und der Neuzugänge bis 4 Wochen nach der Gründung ist kostenfrei. Die Mitglieder haften nur für die Kosten die diese selbst veranlasst bzw. verursacht haben. 8.2. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 30,00 €/Jahr und dient der Aufgabenerfüllung zu § 3, Abs. 3.2 und 3.3.
§ 9. Organe der Vereinigung Die Organe sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Gebietsausschüsse.
§ 10. Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist spätestens 3 Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres durch den Vorsitzenden des Vorstandes oder durch einen Beisitzer mit dreiwöchiger Frist schriftlich einzuladen.
§ 11. Vorstand und Geschäftsführung Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.
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