Früher wurde der Begriff Krankengymnastik synonym für Physiotherapie verwendet, bzw in anderen Ländern wird der Begriff Kinesitherapie genannt.
Heute ist die Krankengymnastik, wie auch die physikalische Therapien (Massagen etc) und die Bäder-Therapie jeweils ein integraler Bestandteil der Physiotherapie.
Krankengymnastik als Bestandteil ärztlicher verordneter Therapie ist eine eigenständige Behandlungsmöglichkeit im Dienst der Gesundheit des Menschen. Sie ist durch ihr Fachwissen abzugrenzen z.B. von Heilgymnastik oder Bewegungsübungen. Als staatliches anerkanntes Heilmittel ist Krankengymnastik eine kassenanerkannte Leistung.
Vorrangiges Ziel der Krankengymnastik ist es, durch spezielle Therapietechniken Störungen der Körperfunktionen zu vermeiden und zu beseitigen, Fehlentwicklungen zu korrigieren und Heilungsprozesse einzuleiten oder zu unterstützen. Durch gezielte Behandlungen greift Krankengymnastik am Haltungs- und Bewegungssystem ein, um entweder an diesem oder als Sekundärwirkung an anderen Organsystemen Heilung oder Besserung zu erreichen.
Durch aktive Mitarbeit wird der Patient in den Heilungsprozess einbezogen, gewinnt an Selbständigkeit und kann an seiner Gesundung mitwirken. Die enge Verflechtung des Haltungs- und Bewegungssystems mit allen wichtigen Funktionskreisen des Körpers, wie z.B. Atmung, Herz-Kreislauf, Stoffwechsel und psychische Funktion, zeigt die ganzheitliche Wirkung von Krankengymnastik und erklärt so ihre Therapieerfolge.