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Leistungskatalog in Bewertungspunkten*) |
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*) Dieser wird immer unvollständig sein und überarbeitungsbedürftig, er „lebt“ von der Aktivität der Vereinsmitglieder und Personen die den Zielen des Vereins nahe stehen.
| Ein / von | Leistungen ( Ein = geliefert / vermittelt ; Aus = entgegen genommen ) | Aus / An | Aus / Ein | | Punkte | Beschreibung | Punkte | Verein | | 0 | Beratung nach einem Unfall | 0 | 0 | | 5 | Beratung / Gebrauchtwagenkauf | -10 | 5 | | 20 | Vermittlung - Unfallgeschädigter | -30 | 10 | | 10 | Vermittlung - Wertgutachten (Oldtimer) | -20 | 10 | | | | | | | 10 | Werbung eines neuen Mitgliedes | | -10 | | 10 | Interessante Sachverhalte / Urteile (geeignet zur Veröffentlichung) | | -10 | | 40 | Erstellung einer Pressemitteilung | | -40 |
| Namentliche Erwähnung in einer Pressemitteilung | -50 | 50 |
- Die Bewertungspunkte werden miteinander verrechnet.
Ab 30 Guthabenpunkte pro Jahr ist die ordentliche Mitgliedschaft beitragsfrei (verrechnet).
Für überschüssige Punkte können auch Sachleistungen gewährt werden. Der Vorstand arbeitet einen Prämienkatalog aus (Basis: 1 BP = 1 €).
Lesebeispiel: Ein förderndes Mitglied vermittelt an einem Sachverständigen einen Unfallgeschädigten. Dafür bekommt das Mitglied 20 Punkte gutgeschrieben und der Sachverständige wird mit 30 Punkten belastet. Weitere 10 Punkte fließen an den Verein, der damit Werbeaktionen gestalten oder damit Werbeprämien finanzieren kann. Dieser Sachverständige (oder auch ein anderes Mitglied) erstellt eine Pressemitteilung und bekommt 40 Punkte vom Verein gutgeschrieben. |